Rechtliche Fragen - Ihre Ansprüche

An dieser Stelle möchten wir Ihnen einen Überblick über die Leistungen der Pflegeversicherung geben, die Sie insbesondere als pflegende Angehörige nutzen können.

Leistungen zur Pflege - zur Entlastung der Pflegepersonen bei häuslicher Pflege

Angehörige, die ein Familienmitglied mit Behinderung betreuen oder pflegen, sind oftmals über lange Zeit großen Belastungen ausgesetzt. "Verschnaufpausen" sind hier besonders wichtig, um anschließend mit neuen Kräften Angehörige mit Behinderung weiter versorgen zu können.

Im Sozialgesetzbuch (SGB XI § 39) ist der Anspruch auf "Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson" (kurz: Verhinderungspflege) gesetzlich verankert.

Hierin heißt es: "Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens 6 Wochen je Kalenderjahr."

Voraussetzungen hierfür sind:

  • die Pflegeperson hat den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindesten 6 Monate gepflegt.
  • die Anerkennung eines Pflegegrades von 2-5 liegt vor.
  • die Verhinderungspflege wird jährlich bei der Pflegekasse beantragt

Ab dem Pflegegrad 1 steht Ihnen zudem der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von 125 € pro Monat zur Verfügung.

Zusätzlich können die Leistungen der Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI genutzt werden.

Für junge pflegebedürftige Menschen der Pflegegrade 4 und 5, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten ab dem 1. Januar 2024 neue Regelungen.

Weitere Informationen zur Beantragung von Pflegeleistungen finden Sie hier: Link

Wir beraten Sie hierzu gerne individuell.

Ihr Kontakt

Catja Schühlein, Leitung Offene Hilfen
Tel. 09841 / 682519-11
E-Mail: catja.schuehlein(at)lebenshilfe-badwindsheim.de 

Hier gehts zum Beratungsangebot der Offenen Hilfen

Reinhard Haager, Sozialpädagogischer Fachdienst, Beratung der Heilpädagogischen Tagesstätte
Tel. 09841 / 68919-145
E-Mail: reinhard.haager(at)lebenshilfe-badwindsheim.de 

 

 

Die Lebenshilfe bietet Ihnen folgende Möglichkeiten der Betreuung und Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson:

> Kurzzeitwohnen in den Wohnstätten

Das Angebot der Kurzzeitaufenthalte in den Wohnstätten richtet sich an:

Betreute Mitarbeitende der Westmittelfränkischen Lebenshilfe Werkstätten und Besucherinnen und Besucher der Förderstätte in Lenkersheim, die an allen Werktagen beschäftigt sind und eine primär geistige Behinderung haben.

Für die Vorbereitung auf eine spätere Aufnahme in einer Wohnstätte oder in Situationen, in den Betreuungspersonen ausfallen oder eine Auszeit brauchen, können Kurzzeitaufenthalte sehr sinnvoll sein.

Frühzeitige Anmeldungen in den Urlaubsmonaten ermöglichen eine gute Vorausplanung. Auch in Notfällen kann sich einen Anfrage lohnen, manchmal kann kurzfristig noch ein Aufenthalt realisiert werden.

In den Wohnstätten sind Aufenthalte über kurze Zeiträume möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Bei Vorliegen eines Pflegegrades ( ab Pflegegrad 2 ) übernimmt die Pflegekasse den Aufenthalt. Bitte informieren Sie sich dort über die jeweils aktuellen Rahmenbedingungen unter dem Stichwort Verhinderungspflege / Kurzzeitpflege.
  • Ohne Pflegegrad oder bei bereits ausgeschöpftem Budget der Verhinderungspflege ist es möglich, den Aufenthalt beim zuständigen Sozialhilfeträger ( in der Regel: Bezirk Mittelfranken ) zu beantragen. Dieser Antrag ist gleichbedeutend mit einem Sozialhilfeantrag und es sind Vermögensgrenzen zu beachten.

Anmeldungen für Kurzzeitaufnahmen nehmen entgegen:

Doris Zürl - Gesamtleitung Wohnen
Matthäus-Merian-Str. 4, 91438 Bad Windsheim
Tel.: 09841/682518-12 
E-Mail: doris.zuerl(at)Lebenshilfe-badwindsheim.de

Marion Breunig - Bereichsleitung
Karl-Eibl-Straße 20 a, 91413 Neustadt an der Aisch
Tel.: 09161/662200
E-Mail: marion.breunig@Lebenshilfe-badwindsheim.de

Katharina Hellwig - Bereichsleitung
Matthäus-Merian-Str. 4, 91438 Bad Windsheim
Tel.: 09841/682518-0
E-Mail: katharina.hellwig@Lebenshilfe-badwindsheim.de

Fragen zu Abrechnungsmodalitäten und Schriftverkehr können gestellt werden an:

Birgit Grillmeier  - Verwaltung Wohnstätten
Matthäus-Merian-Str. 4 - 91438 Bad Windsheim
Tel.: 09841/682518-19 - Fax: 09841/682518-27
 

 

>Stundenweise Betreuung und Pflege durch den Familienunterstützenden Dienst der Offenen Hilfen: 

Weitere Informationen finden Sie hier:Familienunterstützung der Offenen Hilfen

 

Stundenweise Betreuung durch Teilnahme an den Freizeit- und Bildungsangeboten der Offenen Hilfen oder individuelle Freizeitassistenz

Weitere Informationen finden Sie hier: Freizeit und Bildung/Freizeitassistenz 

 

Angebote zur Unterstützung im Alltag der Offenen Hilfen

Weitere Informationen finden Sie hier:  Angebote zur Unterstützung im Alltag der Offenen Hilfen

Informationen zur Beantragung von Leistungen zur Pflege - Kurzübersicht

Die Pflegebedürftigkeit wird nach Antragstellung auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse der jeweiligen Krankenkasse der pflegebedürftigen Person durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MdK) festgestellt. Dabei werden sechs Bereiche vom MDK begutachtet. Entsprechend der hieraus resultierenden Punktwerte wird der jeweilige Pflegegrad festgelegt.

Begutachtet werden:

1. Mobilität (Wie selbständig kann der Mensch sich fortbewegen und seine Körperhaltung ändern?)

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Wie findet sich der Mensch in seinem Alltag örtlich und zeitlich zurecht, kann er Bedürf­nisse mitteilen und Entscheidungen treffen?)

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (Wie häufig benötigt der Mensch Hilfe aufgrund von psychischen Problemen, wie etwa aggressives oder ängstliches Verhalten?)

4. Selbstversorgung (Wie selbständig kann der Mensch sich selbst versorgen bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken?)

5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (Hierzu gehört der Hilfebedarf bei z.B. Medikamentengabe, Verbandswechsel, Einreibungen, Fortführung verordneter Therapien d. Pflegenden)

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (Wie selbständig kann der Mensch den Tagesablauf planen oder Kontakte pflegen?)

Grafik zur Gewichtung der abgefragten Module:

Es gibt insgesamt 65 Fragestellungen, die bei einer Begutachtung beantwortet werden müssen. Eine Gewichtung lässt sich vom Laien nur grob einschätzen. Wichtig ist es, alle Fragen knapp und wahrheitsgemäß zu beantworten, damit sich der MDK ein gutes Gesamtbild machen und der angemessene Pflegegrad ermittelt werden kann.

Bei der Ermittlung des Hilfebedarfes wird zudem beachtet:

  • Hilfen bei Alltagsverrichtungen
  • Organisation der Hilfen
  • Nächtlicher Hilfebedarf
  • Psychosoziale Unterstützung
  • Präsenz am Tag
  • Organisation der Hilfen

Welche Leistungen stehen mir bei den jeweiligen Pflegegraden zu?

(Stand: 2024)

Für junge pflegebedürftige Menschen der Pflegegrade 4 und 5, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten ab dem 1. Januar 2024 neue Regelungen:

  • Sie haben Anspruch auf maximal acht Wochen Verhinderungspflege im Jahr.
  • Außerdem können sie alle nicht genutzten Beträge der Kurzzeitpflege, also bis 1.774 Euro, für Verhinderungspflege nutzen; insgesamt stehen damit 3.386 Euro im Jahr zur Verfügung.
  • Zudem entfällt die Voraussetzung, bereits sechs Monate in häuslicher Umgebung gepflegt worden zu sein.

 

Bitte beachten Sie auch, dass Sie ab Pflegegrad 2 in Bayern Landespflegegeld beantragen können.

  • Das Landespflegegeld (1000€/Jahr) wird ab Pflegegrad einkommens- und vermögensunabhängig ausgezahlt.
  • Es ist ein einmaliger Antrag beim Landesamt für Pflege (LfP) erforderlich.

Weitere Informationen: Landespflegegeld - Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP) (bayern.de)

Wir beraten Sie gerne bei der Antragsstellung sowie zu Angeboten und Hilfen.

Ihr Kontakt

Catja Schühlein, Leitung Offene Hilfen
Tel. 09841 / 682519-11
E-Mail: catja.schuehlein(at)lebenshilfe-badwindsheim.de 

Hier gehts zum Beratungsangebot der Offenen Hilfen

Reinhard Haager, Sozialpädagogischer Fachdienst, Beratung der Heilpädagogischen Tagesstätte
Tel. 09841 / 68919-145
E-Mail: reinhard.haager(at)lebenshilfe-badwindsheim.de