Rechtliche Fragen - Ihre Ansprüche

An dieser Stelle möchten wir Ihnen einen Überblick über die Leistungen der Pflegeversicherung geben, die Sie insbesondere als pflegende Angehörige nutzen können.

Leistungen zur Pflege - zur Entlastung der Pflegepersonen bei häuslicher Pflege

Angehörige, die ein Familienmitglied mit Behinderung betreuen oder pflegen, sind oftmals über lange Zeit großen Belastungen ausgesetzt. "Verschnaufpausen" sind hier besonders wichtig, um anschließend mit neuen Kräften Angehörige mit Behinderung weiter versorgen zu können.

Hierzu stehen – abhängig vom vorliegenden Pflegegrad – unter anderem folgende Leistungen der Pflegekasse zur Verfügung:

  • Pflegesachleistungen und Pflegegeld (abhängig vom Pflegegrad)
  • Entlastungsbetrag § 45b SGB XI (monatlich 131 €)
  • Verhinderungspflege § 39 SGB XI (jährlich 1.685 €)
  • Kurzzeitpflege § 42 SGB XI (jährlich 1.854 €)

Ab 01.07.2025 wird für alle Leistungsberechtigten ab Pflegegrad 2 das einheitliche Entlastungsbudget von insgesamt 3.539 € als gemeinsamer Jahresbetrag (Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege) für bis zu 56 Tagen/ 8 Wochen eingeführt.

Diese können Sie flexibel zur stunden- sowie tageweisen Betreuung Ihrer zu pflegenden Angehörigen einsetzen. 

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Angebote zur Unterstützung im Alltag durch unseren Hauswirtschaftlichen Dienst mit Alltagsbegleitung in Anspruch zu nehmen.

 

Weitere Informationen zur Beantragung von Pflegeleistungen finden Sie hier:  Leistungen der Pflegeversicherung

Bitte beachten Sie auch, dass Sie ab Pflegegrad 2 in Bayern Landespflegegeld beantragen können. Es wird einkommens- und vermögensunabhängig ausgezahlt und beträgt aktuell 1.000€ jährlich, ab 2026 reduziert sich dieser auf 500 € jährlich. Weitere Informationen finden Sie hier:  Landespflegegeld - Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP) (bayern.de)

 

Wir beraten Sie hierzu gerne individuell und unterstützen bei der Antragstellung.

Ihr Kontakt

Catja Schühlein, Leitung Offene Hilfen
Tel. 09841 / 682519-11
E-Mail: catja.schuehlein(at)lebenshilfe-badwindsheim.de 

Hier gehts zum Beratungsangebot der Offenen Hilfen

Reinhard Haager, Sozialpädagogischer Fachdienst, Beratung der Heilpädagogischen Tagesstätte
Tel. 09841 / 68919-145
E-Mail: reinhard.haager(at)lebenshilfe-badwindsheim.de 

 

 

Die Lebenshilfe bietet Ihnen folgende Möglichkeiten der Betreuung und Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson:

> Kurzzeitwohnen in den Wohnstätten

Das Angebot der Kurzzeitaufenthalte in den Wohnstätten richtet sich an:

Betreute Mitarbeitende der Westmittelfränkischen Lebenshilfe Werkstätten und Besucherinnen und Besucher der Förderstätte in Lenkersheim, die an allen Werktagen beschäftigt sind und eine primär geistige Behinderung haben.

Für die Vorbereitung auf eine spätere Aufnahme in einer Wohnstätte oder in Situationen, in den Betreuungspersonen ausfallen oder eine Auszeit brauchen, können Kurzzeitaufenthalte sehr sinnvoll sein.

Frühzeitige Anmeldungen in den Urlaubsmonaten ermöglichen eine gute Vorausplanung. Auch in Notfällen kann sich einen Anfrage lohnen, manchmal kann kurzfristig noch ein Aufenthalt realisiert werden.

In den Wohnstätten sind Aufenthalte über kurze Zeiträume möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Bei Vorliegen eines Pflegegrades ( ab Pflegegrad 2 ) übernimmt die Pflegekasse den Aufenthalt. Bitte informieren Sie sich dort über die jeweils aktuellen Rahmenbedingungen unter dem Stichwort Verhinderungspflege / Kurzzeitpflege.
  • Ohne Pflegegrad oder bei bereits ausgeschöpftem Budget der Verhinderungspflege ist es möglich, den Aufenthalt beim zuständigen Sozialhilfeträger ( in der Regel: Bezirk Mittelfranken ) zu beantragen. Dieser Antrag ist gleichbedeutend mit einem Sozialhilfeantrag und es sind Vermögensgrenzen zu beachten.

Anmeldungen für Kurzzeitaufnahmen nehmen entgegen:

Doris Zürl - Gesamtleitung Wohnen
Matthäus-Merian-Str. 4, 91438 Bad Windsheim
Tel.: 09841/682518-12 
E-Mail: doris.zuerl(at)Lebenshilfe-badwindsheim.de

Marion Breunig - Bereichsleitung
Karl-Eibl-Straße 20 a, 91413 Neustadt an der Aisch
Tel.: 09161/662200
E-Mail: marion.breunig@Lebenshilfe-badwindsheim.de

Katharina Hellwig - Bereichsleitung
Matthäus-Merian-Str. 4, 91438 Bad Windsheim
Tel.: 09841/682518-0
E-Mail: katharina.hellwig@Lebenshilfe-badwindsheim.de

Fragen zu Abrechnungsmodalitäten und Schriftverkehr können gestellt werden an:

Birgit Grillmeier  - Verwaltung Wohnstätten
Matthäus-Merian-Str. 4 - 91438 Bad Windsheim
Tel.: 09841/682518-19 - Fax: 09841/682518-27
 

 

>Stundenweise Betreuung und Pflege durch den Familienunterstützenden Dienst der Offenen Hilfen: 

Weitere Informationen finden Sie hier:Familienunterstützung der Offenen Hilfen

 

Stundenweise Betreuung durch Teilnahme an den Freizeit- und Bildungsangeboten der Offenen Hilfen oder individuelle Freizeitassistenz

Weitere Informationen finden Sie hier: Freizeit und Bildung/Freizeitassistenz 

 

Angebote zur Unterstützung im Alltag der Offenen Hilfen

Weitere Informationen finden Sie hier:  Angebote zur Unterstützung im Alltag der Offenen Hilfen

Ihr Kontakt

Bitte kommen Sie bei Fragen gerne auf uns zu.

Ihr Kontakt

Catja Schühlein, Leitung Offene Hilfen
Tel. 09841 / 682519-11
E-Mail: catja.schuehlein(at)lebenshilfe-badwindsheim.de 

Hier gehts zum Beratungsangebot der Offenen Hilfen

Reinhard Haager, Sozialpädagogischer Fachdienst, Beratung der Heilpädagogischen Tagesstätte
Tel. 09841 / 68919-145
E-Mail: reinhard.haager(at)lebenshilfe-badwindsheim.de