Offene Hilfen - Leistungen und Angebote
Beratung
für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen
Wir informieren Sie gern zu Fragen und Themen wie
- Pflegeversicherung (SGB XI)
- Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst
- Hilfe bei Antragstellungen (Schwerbehindertenausweis, Pflegegeld u.ä.)
- Sozialhilferecht (SGB XII)
- Behindertenfahrdienst
- Verhandlungen mit Behörden
- Entwicklungen in der Sozialgesetzgebung
Dabei unterstützen wir Sie auch bei Antragsstellungen an Behörden und an die Pflegekasse.
Selbstverständlich werden alle Gespräche mit Ihnen vertraulich behandelt.
Familienentlastender Dienst (FeD)
Der Familienentlastende Dienst möchte pflegenden Angehörigen Freiräume der Erholung verschaffen.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen für ein paar Stunden, aber auch tageweise qualifizierte BetreuerInnen zur Verfügung.
Sie können sich an uns wenden, wenn Sie
- Unterstützung bei der Betreuung und Pflege Ihres Angehörigen haben möchten
- eigenen Interessen nachgehen wollen und in der Zeit eine Betreuung für Ihren Angehörigen benötigen
- einfach eine Verschnaufpause brauchen
- Beratung wünschen.
Die Kosten übernimmt bei Vorliegen einer Pflegestufe Ihre Pflegekasse über die sogenannte Verhinderungspflege. Liegt ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung vor, können bei der Pflegekasse nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz zusätzliche Betreuungsleistungen beantragt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch der örtliche Sozialhilfeträger einspringen. Eine private Finanzierung ist ebenfalls möglich.
Fragen Sie einfach bei uns nach!
Freizeit und Bildung (FuBi)
Der Freizeit- und Bildungsbereich bietet Menschen, die allein oder gemeinsam mit anderen ihre Freizeit gestalten wollen, zahlreiche Möglichkeiten.
Wir bieten an:
- Individuelle Freizeitassistenz
- regelmäßige Freizeitgruppen für Jugendliche und Erwachsene
- Offene Angebote wie Tagesausflüge, Besichtigungen, Besuche von Theatervorstellungen, Konzerten oder Sportveranstaltungen
- monatliche Diskos
- Bildungskurse
Wir beraten Sie gern bei der
- Finanzierung der Maßnahme (eine Abrechnung über Verhinderungspflege ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich)
- Beantragung des Behindertenfahrdienstes
Das Programmheft der Offenen Hilfen sowie die Programme der einzelnen Gruppen können Sie hier bestellen!
Assistenz beim Wohnen
Assistenz beim Wohnen wird Menschen angeboten, die trotz Behinderung in der eigenen Wohnung leben möchte.
Dies ist möglich allein, zu zweit oder in einer Wohngemeinschaft.
Der Assistent unterstützt den Assistenznehmer bei den Angelegenheiten des täglichen Lebens, die er aufgrund seiner Behinderung (noch) nicht allein bewerkstelligen kann. Dies können sein:
- Wohnungssuche u. –erhalt
- Führung des Haushalts
- Begleitung zu Behörden, Arztterminen u.a.
- Finanzplanung, Umgang m. Geld
- Tagesstrukturierung, Freizeitplanung
- persönliche Krisen
Die Kosten der Assistenz beim Wohnen übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen der Sozialhilfeträger.





